Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge zur Fahrzeugaufbereitung und Hochdruckreinigung, die zwischen Kaizen Glanzwerk (Arjanit Januzaj, Limburger Straße 2b, 35799 Merenberg) und dem Kunden geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Terminbestätigung
Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn Kaizen Glanzwerk dem Kunden den Termin in Textform bestätigt (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) und der Kunde diese Terminbestätigung seinerseits in Textform bestätigt, z. B. durch die Antwort „Termin bestätigt".
Mit der Terminbestätigung erhält der Kunde diese AGB einschließlich Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular in Textform (z. B. als PDF oder Link per WhatsApp oder E-Mail). Soll die Leistung innerhalb der Widerrufsfrist erbracht werden, bittet Kaizen Glanzwerk den Kunden zugleich um die ausdrückliche Erklärung nach § 13.
Angebote sind freibleibend und basieren auf den Angaben des Kunden zum Zustand des Fahrzeugs bzw. der Fläche (§ 4).
§ 3 Preise und Umsatzsteuer
Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Kaizen Glanzwerk unterliegt der Regelbesteuerung; die Umsatzsteuer wird auf allen Rechnungen gesondert ausgewiesen (§ 14 UStG).
Maßgeblich ist der in der Terminbestätigung genannte Preis. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde vor Ort beauftragt, werden gesondert zu den jeweils gültigen Preisen berechnet und vor Ausführung abgestimmt. Die Anfahrt ist im Umkreis von 15 km um 35799 Merenberg kostenfrei. Für weitere Entfernungen richtet sich die Anfahrtspauschale nach der jeweils gültigen Preisliste; sie wird dem Kunden vor der Terminbestätigung mitgeteilt und ist Teil des vereinbarten Gesamtpreises (Entgelt inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer).
Die in § 4 und § 5 geregelten Entschädigungs- und Ausfallpauschalen stellen dagegen Schadensersatz dar; ein Umsatzsteuerausweis erfolgt insoweit nicht. Die Bearbeitungspauschale nach § 6 ist ein Entgelt und versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Zustandsangaben, Preisanpassung und Prüfentschädigung
(1) Grundlage des vereinbarten Preises sind die Angaben, Beschreibungen und Fotos, die der Kunde vor Vertragsschluss zum Zustand des Fahrzeugs bzw. der Fläche gemacht hat. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vollständig und zutreffend zu machen. Dazu gehören insbesondere: Größe und Beschaffenheit der Fläche, Art und Umfang der Verschmutzung, Vorschäden, Tierhaare, starke Geruchsbelastung, Klebe- oder Farbreste sowie bereits vorhandene Beschichtungen.
(2) Weicht der tatsächliche Zustand vor Ort erheblich von diesen Angaben ab, teilt Kaizen Glanzwerk dem Kunden vor Beginn der Arbeiten den angepassten Preis mit. Der Kunde kann diesen annehmen oder vom Auftrag Abstand nehmen.
(3) Prüf- und Anfahrtsentschädigung: Beruht die Abweichung auf unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben des Kunden und nimmt der Kunde daraufhin vom Auftrag Abstand, wird eine pauschale Entschädigung für Anfahrt, Zeitaufwand und Begutachtung berechnet:
- Fahrzeugaufbereitung: 49 €
- Hochdruckreinigung / Flächenarbeiten: 89 €
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Kaizen Glanzwerk bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Entschädigung nach diesem Absatz und die Ausfallpauschale nach § 5 fallen nicht nebeneinander an; berechnet wird nur der jeweils höhere Betrag.
(4) Beruht die Abweichung dagegen nicht auf den Angaben des Kunden, sondern auf einer Fehleinschätzung von Kaizen Glanzwerk trotz zutreffender Angaben, fällt keine Entschädigung an. Der Kunde kann in diesem Fall die Durchführung zum ursprünglich vereinbarten Preis verlangen.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 13) bleibt unberührt.
§ 5 Stornierung
Die Stornierung eines verbindlich vereinbarten Termins ist bis 4 Tage (96 Stunden) vor dem Termin kostenfrei möglich und muss in Textform erfolgen (z. B. per WhatsApp oder E-Mail). Bei späterer Stornierung sowie bei Nichterscheinen bzw. Nichtantreffen des Kunden am vereinbarten Einsatzort wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswerts berechnet. Erklärt ein Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist eindeutig, den Vertrag nicht durchführen zu wollen, gilt dies im Zweifel als Widerruf im Sinne von § 13; in diesem Fall fällt keine Ausfallpauschale an, geschuldet ist allenfalls Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen nach Maßgabe des § 13.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Kaizen Glanzwerk bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe § 13) bleibt unberührt.
§ 6 Terminverschiebung
Eine Terminverschiebung ist bis 4 Tage (96 Stunden) vor dem Termin kostenfrei möglich und muss in Textform erfolgen (z. B. per WhatsApp oder E-Mail). Bei kurzfristigerer Verschiebung (weniger als 4 Tage vor dem Termin) wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Auftragswerts berechnet. Für den verschobenen Termin gelten die Fristen dieser AGB erneut. Wird der verschobene Termin fristgerecht (mehr als 96 Stunden vorher) storniert, fällt über eine bereits angefallene Bearbeitungspauschale hinaus keine weitere Pauschale an. Wird er später als 96 Stunden vorher storniert oder nicht wahrgenommen, fällt zusätzlich die Ausfallpauschale nach § 5 an; Bearbeitungs- und Ausfallpauschale betragen zusammen jedoch höchstens 30 % des Auftragswerts.
§ 7 Witterung
Hochdruckreinigung: Flächenreinigungen (z. B. Terrassen, Einfahrten, Pflasterflächen) sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneter Witterung — insbesondere starkem Regen, Frost oder Unwetter — ist Kaizen Glanzwerk berechtigt, den Termin kostenfrei zu verschieben. Der Kunde wird darüber so früh wie möglich informiert, spätestens am Vortag oder am Morgen des Termins. In diesem Fall entstehen für beide Seiten keine Kosten; es wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
Autoaufbereitung: Termine zur Fahrzeugaufbereitung finden grundsätzlich auch bei schlechter Witterung statt, da mit geeigneter Ausrüstung (z. B. Pavillon, Abdeckung) gearbeitet werden kann. Der Kunde bereitet den Termin daher regulär vor. Sollte die Durchführung im Einzelfall wetterbedingt ausnahmsweise nicht möglich sein, informiert Kaizen Glanzwerk den Kunden am Vortag oder am Tag des Termins; der Termin wird dann kostenfrei verschoben.
§ 8 Durchführung und Mitwirkung des Kunden
Kaizen Glanzwerk erbringt die Leistungen mobil beim Kunden vor Ort. Für die eingesetzten Geräte (z. B. Hochdruckreiniger, Poliermaschine, Sauger) werden am Einsatzort benötigt: ein üblicher Wasseranschluss (z. B. Außenwasserhahn) sowie eine Steckdose (230 V), jeweils in erreichbarer Nähe des Fahrzeugs bzw. der Fläche. Der Kunde stellt Wasser und Strom für die Dauer des Einsatzes kostenfrei zur Verfügung und sorgt für freien Zugang zum Fahrzeug bzw. zur Fläche.
Steht kein Wasser- oder Stromanschluss zur Verfügung, muss der Kunde dies bereits bei der Terminvereinbarung mitteilen, damit Alternativen (z. B. Wassertank) eingeplant werden können; hierfür können Zusatzkosten anfallen. Kann die Leistung wegen fehlenden Zugangs oder wegen fehlender, aber zugesagter Anschlüsse nicht erbracht werden und hat der Kunde dies zu vertreten, gilt dies als kurzfristige Stornierung im Sinne von § 5. Fällt ein zugesagter Anschluss ohne Verschulden des Kunden aus (z. B. durch einen technischen Defekt), vereinbaren beide Seiten einen kostenfreien Ersatztermin.
§ 9 Mehrphasige Leistungen (Reinigung und Imprägnierung)
Bei Flächenarbeiten, die aus mehreren Arbeitsschritten mit dazwischenliegender Trocknungsphase bestehen (z. B. Hochdruckreinigung an Tag 1, Imprägnierung/Versiegelung nach Abtrocknung), erfolgt die Leistungserbringung in zwei Terminen. Nach Abschluss der ersten Phase wird ein Zwischenprotokoll übergeben; dieses ist keine Abnahme und keine Rechnung.
Der Kunde ist verpflichtet, die im Zwischenprotokoll genannten Pflegehinweise für die Trocknungsphase einzuhalten (insbesondere die Fläche nicht zu befahren, nicht zu bewässern und nicht zu reinigen). Für Schäden oder Verschmutzungen, die ausschließlich auf eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zurückzuführen sind, übernimmt Kaizen Glanzwerk keine Haftung; eine hierdurch erforderliche Nacharbeit wird gesondert berechnet. Im Übrigen gilt § 10; ein Mitverschulden des Kunden wird nach § 254 BGB berücksichtigt.
§ 10 Zustandsdokumentation und Haftung
Vor Beginn der Arbeiten wird der Zustand des Fahrzeugs bzw. der Fläche (insbesondere bereits vorhandene Lackschäden, Kratzer, Dellen oder Verunreinigungen) nach Möglichkeit fotografisch dokumentiert. Für bereits vor Auftragsbeginn bestehende Schäden übernimmt Kaizen Glanzwerk keine Haftung.
Kaizen Glanzwerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kaizen Glanzwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden an losen Gegenständen, die sich entgegen ausdrücklichem Hinweis im Fahrzeug befinden (z. B. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Elektronik), ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie. Der Kunde wird gebeten, persönliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach erbrachter Leistung in bar oder per Überweisung, sofern nicht anders vereinbart. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
§ 12 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel an der erbrachten Leistung möglichst zeitnah — idealerweise innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Arbeiten — mitzuteilen, damit eine Nachbesserung schnell und unkompliziert erfolgen kann. Eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Kaizen Glanzwerk ist berechtigt, im Rahmen der Gewährleistung nachzubessern. Naturbedingte Einschränkungen (z. B. erneuter Pollen-, Staub- oder Laubbefall, Witterungseinflüsse nach einer Außenaufbereitung, natürliches Nachdunkeln oder Ausbleichen von Materialien) stellen keinen Mangel dar.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verträge mit Verbrauchern kommen in der Regel im Fernabsatz (z. B. per WhatsApp, E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande. Verbrauchern steht daher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kaizen Glanzwerk — Arjanit Januzaj
Limburger Straße 2b, 35799 Merenberg
Telefon: 015563781003
E-Mail: kaizenglanzwerk@gmail.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiger Beginn der Leistung und Erlöschen des Widerrufsrechts
Soll die Leistung bereits innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist erbracht werden — was bei kurzfristig vereinbarten Terminen der Regelfall ist — bitten wir den Kunden vor Beginn der Arbeiten um folgende ausdrückliche Erklärung in Textform (z. B. als Antwort auf die Terminbestätigung per WhatsApp oder E-Mail oder auf dem Auftragsformular):
„Ich verlange ausdrücklich, dass Kaizen Glanzwerk mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB)."
Liegt diese Erklärung vor, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Wird der Vertrag vor vollständiger Erbringung widerrufen, schuldet der Kunde Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Kaizen Glanzwerk — Arjanit Januzaj
Limburger Straße 2b, 35799 Merenberg
E-Mail: kaizenglanzwerk@gmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
_________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026